Badenerstrasse: Einsprache ABGELEHNT

Badenerstrasse: Einsprache ABGELEHNT

Das Tiefbauamt hat unsere Einsprache betreffend Badenerstrasse abgelehnt. Die Begründung kommt grün daher – ist es aber nicht wirklich.

Die Badenerstrasse ist im Masterplan Velo der Stadt Zürich als Hauptroute eingetragen. Nichtdestotrotz …

… sehen die Pläne für die Sanierung dieser wichtigen Velostrecke grösstenteils bloss eine Radstreifenbreite von 1,25 Meter vor. Dies entspricht nicht dem Qualitätsstandard A von 1,5 Metern, den sich die Stadt auf Hauptrouten als Massstab genommen hat. Irritierend ist auch, dass bei demselben Projekt zwischen dem Albisriederplatz und der Friedaustrasse stadteinwärts in den Plänen der öffentlichen Mitwirkung noch ein Radstreifen geplant war – und dieser in den aktuellen Plänen nicht mehr existiert. Darum hat Pro Velo Ende 2019 Einsprache erhoben.

Echt jetzt: Bäume versus Velos?

Ende 2020 hat das Tiefbauamt die Einsprache abgelehnt. Dabei versucht man, die geplante Baumreihe gegen das Velo auszuspielen: «Eine Verbreiterung des geplanten Radstreifens stadtauswärts von 1,25 auf 1,5 m würde bedeuten, dass die in diesem Strassenabschnitt projektierten Bäume – 12 von insgesamt 19 – nicht gepflanzt werden könnten. Das wäre unverhältnismässig gegenüber dem Vorteil, den Velofahrende mit dem Breitenzuschlag von 0,25 m erlangen würden.» Es müsse daher das Interesse an der Pflanzung der Baumreihe gegen dasjenige an beidseitigen Radstreifen von mindestens 1,5 Metern Breite abgewogen werden.

Plan Badenerstrasse: Einsprache abgelehnt.

Die Stadt und ihre heilige Kuh

Dabei könnte man sich den Platz auch noch anderswo holen. Aber dass man in der Stadt Zürich den motorisierten Individualverkehr (MIV) beschneidet, scheint nach wie vor tabu zu sein. Das Auto ist noch immer eine heilige Kuh. Denn in der Begründung heisst es auch: «Eine Aufhebung der Eigentrassierung des öffentlichen Verkehrs zugunsten breiterer Radstreifen ist abzulehnen, da eine gemeinsame Führung des öffentlichen Verkehrs mit dem MIV aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens den Verkehrsfluss erheblich verschlechtern würde.» Der Verkehrsfluss wird neben den hohen Kosten für die Verlegung der Tramweichen auch als Grund genannt, warum der anfänglich geplante Radstreifen bis zur Friedaustrasse aus den Plänen gestrichen wurde. Zu betonen ist: Die Badenerstrasse ist eine kommunale Strasse. Hier hat die Stadt das Sagen – und argumentiert dennoch wie der Kanton.

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Andrea Freiermuth

Leiterin Kommunikation & Events bei Pro Velo Kanton Zürich

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