
Entscheid für sichere Velorouten

Der Entscheid des Stadthaltersamt wirkt sich positiv auf alle künftigen Velovorzugsrouten aus.
Das Statthalteramt klärt die Bedingungen für die Velovorzugsrouten: Sein Entscheid stärkt die Forderung nach Massnahmen zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs – und schwächt die Begehren der Parkplatzlobby.
Seit der Annahme der Velorouteninitiative (GO Art. 12) steht in der Gemeindeordnung, dass Velorouten «grundsätzlich frei vom motorisierten Verkehr» sein sollten. Die erste, Anfang 2021 aufgelegte städtische Velovorzugsroute entlang der Mühlebach- und Zollikerstrasse, sah keine Massnahmen vor, um die Route vom motorisierten Verkehr zu befreien. Aus diesem Grund hat Pro Velo mit weiteren Betroffenen eine Einsprache eingereicht, die wiederum vom Stadtrat abgelehnt wurde. Pro Velo sah sich dadurch gezwungen, die Bedingungen für diese und weitere Velovorzugsrouten zu klären und hat den Entscheid weiter ans Statthalteramt gezogen. Nach eineinhalbjähriger Wartezeit liegt nun der Beschluss vor.
Aus dem Entscheid wird klar, dass die Stadt nach der Umsetzung der Verkehrsvorschriften (v.a. Aufhebung der Rechtsvortritte und Parkplätze) an der Mühlebachstrasse und Zollikerstrasse zwingend Messungen der Verkehrsmengen durchführen muss und bei nachweislichem Durchgangsverkehr nachträglich Massnahmen wie Fahrverbote für Motorfahrzeuge zu verfügen hat. Das Statthalteramt ordnet damit an der Mühlebachstrasse ein reaktives Vorgehen an, währenddem Pro Velo mit dem Rekurs ein proaktives Vorgehen forderte, das den motorisierten Durchgangsverkehr mit der Umsetzung der Velovorzugsroute von Beginn weg ausschliesst. Pro Velo akzeptiert den Entscheid des Statthalteramts dennoch.

Das Stadthalteramt stärkt die Forderung von Pro Velo: So dürfen Velovorzugsrouten nicht aussehen.
Fotografin: Yvonne Ehrensberger
Entscheid für sichere Velorouten
Denn der Erfolg unserer Forderung zeichnet sich in der Praxis bereits ab: In der Zwischenzeit hat die Stadt Zürich auch dank unserem Rekurs erkannt, dass für weitere Velovorzugsrouten umfassende Messungen des motorisierten Durchgangsverkehrs vor-, sowie ein und drei Jahre nach der Umsetzung nötig sind. Wo quartierfremder motorisierter Durchgangsverkehr besteht, sind zwingend Massnahmen dagegen zu ergreifen. Aktuelle Planungen – wie die Velovorzugsroute Wollishofen mit versetzten Einbahnen sowie die Baslerstrasse, die diesen Frühling eröffnet wird, – zeigen, dass die Stadt das Anliegen «befreit vom Durchgangsverkehr» nun vermehrt ernst nimmt und aktiv angeht.
Ebenfalls erfreulich ist, dass der Entscheid die Stadt beim Abbau von öffentlichen Parkplätzen auf Velovorzugsrouten stärkt. Die Forderung der Gegenpartei und Parkplatzlobby, die das Sicherheitsdefizit von Parkplätzen auf Velorouten negiert, wurde vom Statthalter vollumfänglich abgelehnt. Yvonne Ehrensberger, Geschäftsleiterin von Pro Velo Kanton Zürich sagt: «Wir müssen endlich beginnen, Lebensqualität statt Parkplätze zu messen. Der eingeschlagene Kurs der Stadt wird nun auch juristisch gestützt».
Pro Velo fordert nun von der Stadt, weiter mit der Umsetzung der Velovorzugrouten vorwärtszumachen, diese vom motorisierten Durchgangsverkehr und kritischen Parkplätzen zu befreien und insbesondere die Knoten und komplexeren Verkehrssituationen frühzeitig anzugehen. Denn damit Velofahren für Menschen von 8 bis 80 ermöglicht wird, müssen Konflikte mit Autos aufs Minimum reduziert werden – und nicht nur die Strecken, sondern insbesondere die Knoten einfach, sicher und intuitiv befahrbar sein.