Was sagt das Gesetz zu Lieferwagen auf dem Velostreifen?

Was sagt das Gesetz zu Lieferwagen auf dem Velostreifen?

Lieferwagen und PKWs auf Velostreifen sind für viele Velofahrende ein fast tägliches Ärgernis. Ist das Halten auf der Veloinfrastruktur überhaupt gestattet?

Pro-Velo-Mitglied Simon Paulais nervt sich fast täglich über blockierte Velo­streifen. Sein Frust war so gross, dass der Landschaftsarchitekt begann, die Objekte auf der Veloinfrastruktur zu fotografieren. Daraus ist eine erschreckend umfangreiche Collage entstanden.
Was sagt das Gesetz? «Das Parkieren ist untersagt auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen», steht in Artikel 19 der Verkehrsregelnverordnung (VRV). So weit, so klar. Leider fehlt ein entsprechender Absatz zum Halten.

Was sagt das Gesetz?

Einzig bei Velostreifen, die mit einer ununterbrochenen Linie abgegrenzt sind, ist die Sachlage eindeutig. Sie dürfen gemäss Artikel 74a Absatz 1 der Signalisationsverordnung (SSV) weder überfahren noch überquert werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrzeuge in diesem Bereich auch nicht halten dürfen.

Wie sieht das die Polizei?

Velostreifen, die mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzt sind, dürfen hingegen von anderen Fahrzeugen befahren werden, sofern der Fahrradverkehr dadurch nicht behindert wird (Art. 30 Abs. 3 VRV).

Für Velofahrende ist natürlich jedes Auto auf dem Velostreifen eine Behinderung. Aber wie sehen das die Gesetzeshüter? «Es kommt auf den Einzelfall an», so die Antwort der Kantonspolizei Zürich. «Fahrzeuge dürfen zum Güterumschlag auf der Strasse abgestellt werden, wenn sie nicht ausserhalb der Strasse oder abseits des Verkehrs halten können» (Art. 21 Abs. 2 VRV). An Stellen, wo sie dadurch den Verkehr gefährden könnten, sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen. Dabei sei die Ladetätigkeit aber ohne Verzug zu beenden – was nicht der Fall ist, wenn der Lastwagenfahrer etwa beim Kaffee sitzt.

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Andrea Freiermuth

Leiterin Kommunikation & Events bei Pro Velo Kanton Zürich

15 Comments

  1. Fran

    Die Frage wurde heute auf Twitter der Stapo Zch gestellt. Sie rät, es 117 zu melden.

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    • Zweirad

      Fran, und dann? Dass die Polizei dann sofort Kapazität hat, mit Tatütata anzufahren, halte ich für einen Mythos.

      Wie wäre es, über einen Monat hinweg wie oben eine Collage zu erstellen, inkl. Kontrollschildnummer, Örtlichkeit und Datum, und diese dann Ende Monat der Polizei zuzustellen?
      Wäre doch viel effektiver.

      Sorry, aber wenn ich pro Woche 2x die 117 anrufen würde wegen diesen Idioten, nehmen die mich am anderen Ende der Leitung doch nicht mehr Ernst …

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      • Andrea Freiermuth

        Das könnte der Polizei tatsächlich die Häufigkeit vor Augen führen. Diesbezüglich sicher eine gute Aktion. Aber zu Bussen wird es deswegen wahrscheinlich nicht kommen. Da die Parksünder ja dann jeweils schon wieder weg sind – und dann ist eben nicht klar, ob die Autos und Lieferwagen nur kurz angehalten haben oder länger auf dem Radweg gestanden haben.

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      • VElofahrer

        Was ist wenn die lieben Blauen selber ihren Bus für die Kaffepause auf dem Veloweg/Trottoir abstellen, und wenn sie sehen, dass man es fotigrafiert schreien sie einem nach und wollen einem anhalten vermutlich um zu verlangen das Bild zu löschen? (bin einfach weitergefahren) Wen soll ich dann anrufen?

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        • Andrea Freiermuth

          Wenn die Kaffeepause zu beweisen ist, dann die ebenfalls 117. Ansonsten warten bis zur nächsten Gelegenheit.

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    • Markus

      Wenn es Geschäftsautos betrifft, kann man jeweils auf Google Maps ein Foto hoch laden und das Geschäft bitten, für die Sicherheit der Velofahrer*innen nicht mehr den Velostreifen zu blockieren. Ich denke diese sind jeweils froh um solche Hinweise im Interesse des Geschäfts.

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  2. Mützen Toni

    Seit wann kümmert sich ein Velofahrer um Gesetze? Rotlicht und Rechtvortritt ist ein Fremdwort. Auch am Zebrastreifen anhalten um Fussgänger den Vortritt zulassen, kennt auch keiner.

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    • Andrea Freiermuth

      Das stört Sie als Fussgänger oder Autofahrer. Dafür haben wir Verständnis. Wir fordern unsere Mitglieder stets auf sich an die Gesetze zu halten. In unseren Velofahrkursen, mit der Grosi-Kampagne oder in Blog-Beiträgen wie etwa diesem hier – https://www.provelozuerich.ch/magazin/velo-news/zehn-tipps-fuer-mehr-sicherheit-auf-dem-velo/ Und übrigens Sie generalisieren hier stark. So wie wahrscheinlich nicht jeder Autofahrende unbedacht Veloinfrastruktur verstellt, halten sich doch relativ viele Velofahrende sehr wohl an die Regeln. Müssen sie auch: In der Stadt Zürich etwa werden sie regelmässig kontrolliert und gebüsst. Und die hier Schreibende ist immer besonders nett zu Fussgängern in der Mischzone.

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    • rEMO

      Seit ich Velo fahre, kümmere ich mich darum, dass ich sauber und anständig fahre. Auch wenn ich von (einzelnen) Autofahrern fast (oder zweimal ganz) abgeschossen werde. Also bitte aufhören mit diesem langweiligen “Ich Nöd – Er Au”-Spiel. Gehen wir die Probleme an und lösen wir sie!

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  3. Alain

    Erinnert mich an den Dieci in Horgen. Anstatt dass sie ihre Autos richtig parkieren müssen wurde einfach der Velostreifen auf ein Paar Metern weggemacht/unterbrochen.

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  4. George

    Unternimmt PRO VELO etwas, um diese spitzfindige Gesetzeslücke zu schliessen?
    Einerseits ist Parkieren auf dem Radstreifen klar verboten und andererseits darf der Radstreifen von Autos befahren werden, solange dies nicht den Fahrradverkehr behindert.
    Ein Halten auf dem Radstreifen ist erlaubt, aber sobald ein Fahrrad passieren soll, wird dieses durch das haltende Auto behindert.
    Zudem gelten Radstreifen als verkehrssichernde Massnahmen, weshalb auch Kinder von 7-12 Jahren diese statt dem Trottoir benützen müssen.
    Weiter haben Verkehrsteilnehmende auf der Fahrbahn neben dem Radstreifen Vorfahrt vor jenen auf dem Radstreifen.
    Die Logik erschliesst sich mir nicht, weshalb das Gesetz das Behindern des Fahrradverkehrs auf dem Radstreifen sowie die spezifische Gefährdung von älteren Kindern zulassen sollte.
    Korrekt scheint mir bei der jetzigen Gesetzeslage, dass das Halten auf Radstreifen immer eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt und somit gilt:
    “An Stellen, wo sie dadurch den Verkehr gefährden könnten, sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen.”
    Die Polizei könnte hier in den meisten Fällen also schon in ihrem Ermessen und auf Meldung hin Bussen verteilen, wo Pannensignale oder Warnposten fehlten.

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    • Andrea Freiermuth

      Nein, das ist nicht unsere erste Priorität. Es gibt leider zu viel Arbeit an der Infrastrukturfront. Aber wir halten unsere Mitglieder und Sympathisanten dazu an, auf Velostreifen parkierte Fahrzeuge der Polizei zu melden – mit dem vermerkt, dass da ein Fahrzeug den Verkehr behindert.

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  5. Olivier Bertrand

    Es ist sinnlos mühsam, wenn länger auf dem Velostreifen Fahrzeuge abgestellt werden..
    Genau so mühsam wie die Lölis, die im Stau auf der Fahrbahn (mit oder ohne Velostreifen) rechts keinen Platz lassen, damit man mit dem Velo die stehende Kolonne überholen kann.
    Bei den gezeigten 24 Photos sind allerdings 18 vom selben Ort, Mühlegasse aufwärts vor der Anlieferung Zentralbibliothek.
    Da haben die Anlieferer (2 davon DHL, die sind sowieso möglichst schnell wieder weg) leider gar keine andere Haltemöglichkeit.
    Halb auf Trottoir (schlecht für Rollstühle) und 3/4 auf Velostreifen, geht nicht anders, einfach blöd für alle.
    Da braucht es Augenmass und Verhältnismässigkeit auf allen Seiten!!…..nicht nur Geschimpfe.
    Nur mit Vorschriften und Gesetz lässt sich das nicht lösen.
    Am gescheitesten wäre, wenn sich Autofahrer obligatorisch jährlich 1 Tag auf dem Velo durch die Stadt bewegen müssten, und die Velofahrer dito mit dem Auto oder entsp. Simulator (gerne nachts bei Regen); verhülfe zu erstaunlichen Einsichten bei Unterbeleuchteten, und bei MützenTonis.

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