Tödliche Gesetzeslücke

Tödliche Gesetzeslücke

Eine vermeidbare Tragödie: Was Zürich von Wien lernen muss.

Die junge Frau, die Mitte Juni in Zürich mit dem Velo unter einen Lastwagen geriet, stammte aus Wien. Wäre sie zu Hause geblieben, würde sie wahrscheinlich noch leben – denn in Österreich sind Velofahrende besser vor rechtsabbiegenden LKWs geschützt.

Schon wieder ein tödlicher Velounfall in Zürich. Schon wieder hat es eine junge Frau erwischt. Und schon wieder war das involvierte Fahrzeug ein rechtsabbiegender Betonmischer. Ein Déjà-vu: Im September 2022 überfuhr ein Betonmischer-Lenker eine 25-jährige Velofahrerin am Lochergut – ebenfalls auf dem Velostreifen und ebenfalls beim Abbiegen. Total ist es in den vergangenen fünf Jahren in der Stadt Zürich zu vier tödlichen Abbiegeunfällen gekommen.

Verstorbene war für Praktikum in Zürich

Die Mitte Juni 2024 getötete Velofahrerin ist am Knoten Birmensdorfer-/Talwiesenstrasse ums Leben gekommen. Vom Triemli herkommend war sie auf einem Velostreifen unterwegs und wähnte sich damit wahrscheinlich in Sicherheit. Sie war als Praktikantin im medizinischen Bereich zu Gast in unserer Stadt. Die 24-Jährige lebte zuvor in Wien. Noch ist nicht klar, wie sich der Unfall genau ereignet hat. Aber feststeht: Wäre die junge Frau nicht nach Zürich gekommen, wäre sie wahrscheinlich noch am Leben.

Ghost Bike für die Velofahrerin aus Wien

Der Silent Ride unterwegs zur Unfallstelle.

Wien ist sicherer als Zürich

Denn in Österreich sind Velofahrende besser vor rechtsabbiegenden LKWs geschützt. Lastwagen mit über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur im Schritttempo abbiegen. In der österreichischen Strassenverkehrsverordnung (StVO) heisst es seit Oktober 2022 hierzu:  «Lenker von Kraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t haben innerhalb des Ortsgebietes beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wenn mit geradeaus fahrendem Fahrradverkehr, in selber Fahrtrichtung rechts abbiegendem Fahrradverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.»

Seit 2022 sind in der EU bei Neufahrzeugen aktive Totwinkel-Assistenzsysteme der neusten Generation vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Schweiz hat zwar 2024 nachgezogen. Aber hierzulande gibt es anders als in Österreich keine Abbiegeverbote für ältere Modelle, also Lastwagen ohne Abbiegeassistenten. Im Paragraph 43, Absatz 8 der österreichischen StVO heisst es hierzu: «Die Behörde kann durch Verordnung für ein gesamtes Ortsgebiet, Teile von Ortsgebieten oder näher bestimmte Gebiete für Lastkraftfahrzeuge ohne Assistenzsysteme mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t zur Vermeidung des toten Winkels Rechtsabbiegeverbote erlassen, sofern dies aufgrund der örtlichen oder verkehrsmäßigen Gegebenheiten nach dem Stand der Wissenschaft zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder aus anderen wichtigen Gründen geeignet erscheint. Ist ein Assistenzsystem nicht vorhanden, kann die Hilfestellung durch einen volljährigen Beifahrer dieses ersetzen.» Wichtig in diesem Zusammenhang: Betonmischer gehören meist in die Kategorie 7,5 Tonnen und mehr.

 

Unfall mit rechtsabbiegendem Lastwagen an der Birmensdorferstrasse

Die Unfallstelle am Knoten Birmensdorfer-/Talwiesenstrasse: Der Velostreifen hört just vor der Kreuzung auf. Wobei wir aus Erfahrung wissen, dass Farbe keine Infrastruktur ist und der Unfall selbst mit einer Roteinfärbung hätte passieren können – zumal die Strassen hier nicht rechtwinklig zueinander verlaufen und daher ein überdurchschnittlich schnelles Abbiegemanöver möglich ist. 

Tödliche Gesetzeslücke

In der Schweiz hat sich der Bundesrat sowohl gegen eine Pflicht zum Nachrüsten wie auch gegen ein Förderprogramm zum Nachrüsten ausgesprochen. Auf eine Interpellation von Nationalrat und Pro-Velo-Vorstand Roland Fischer 2022 antwortete er:  «Die Nachrüstung von rund 60’000 schweren Nutzfahrzeugen in der Schweiz würde Kosten von schätzungsweise 300 Millionen Franken nach sich ziehen. In den Finanzplanjahren 2024-2026 werden die Vorgaben der Schuldenbremse aus heutiger Sicht deutlich verfehlt.»

Wir schämen uns für die reiche Schweiz. Wir schämen uns für unser Stadt. Und wir wollen nie mehr über einen tödlichen Velounfall wegen eines rechtsabbiegenden Lastwagens schreiben müssen.

Darum fordern wir die Stadt Zürich auf, sich nun eine «Vision Zero» auf die Fahne zu schreiben. Also dahin zu arbeiten, tödliche Unfälle im Strassenverkehr mit allen Mitteln zu verhindern. Velosäcke und Vorgrün an ausgewählten Kreuzungen reichen offenbar nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Wir brauchen mehr Entflechtung und eine fehlerverzeihende Infrastruktur. Wir brauchen analog zu Österreich Schritttempo beim Abbiegen sowie Abbiegeverbote für LKWs ohne Abbiegeassistenten – und vielleicht sogar die Auflage, dass Unternehmer, die ihre LKWs in der Stadt fahren lassen wollen, ihre Angestellten nicht im Akkord arbeiten lassen oder anderweitig unter Zeitdruck stellen.

Bis die Schweiz und die Stadt Zürich so weit sind, können wir nur auf unser Infokampagne im Zusammenhang mit rechtsabbiegenden Lastwagen verweisen – in der Hoffnung, dass wir damit alle Menschen erreichen, die in unserer Stadt Velo fahren, auch jene, die nur zu Besuch sind.

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Andrea Freiermuth

Leiterin Kommunikation & Events bei Pro Velo Kanton Zürich

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