Kreisel sind ein Risiko für Velofahrende

Kreisel sind ein Risiko für Velofahrende

Achtung Kreisverkehr – wie sich Unfälle im Kreisel verhindern lassen.

Kreisel sind ein Risiko für Velofahrende. Wie sich Unfälle im Kreisverkehr vermeiden lassen – und wie sich Pro Velo für mehr Sicherheit engagiert.

Kreisel halten den Verkehr flüssig. Darum werden sie gerne gebaut. Wie viele es auf den Gemeindestrassen im Kanton Zürich insgesamt gibt, ist statistisch nicht erfasst. Aber auf den Kantonsstrassen sind es inzwischen rund 200 – und noch immer werden weitere geplant.

Kreisel sind ein Risiko für Velofahrende

Doch für Velofahrende läuft im Kreisel nicht alles rund. Sie werden im Kreisverkehr häufig übersehen, oft mit fatalen Folgen. In der Schweiz verunfallten 2019 445 Velofahrende im Kreisel, 14 Prozent davon schwer. Zwei Unfallarten kommen gehäuft vor: Autofahrende übersehen von links sich nähernde Velofahrende beim Einbiegen in den Kreisel und nehmen ihnen den Vortritt. Oder aber die Autofahrenden überholen Velofahrende im Kreisel und schneiden ihnen den Weg bei der Ausfahrt ab.

Im Kreisel gilt: Ab durch die Mitte

Eigentlich müssen Velofahrende stets am rechten Rand der Fahrbahn bleiben. Im Kreisel wurde diese Regel aber 2016 explizit aufgehoben – eine Gesetzesänderung, für die sich Pro Velo schon Jahre zuvor starkgemacht hatte. Seither heisst es im Artikel 41b der Verkehrsregelverordnung: «Auf Kreisverkehrsplätzen können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.» Inzwischen rät auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) Velofahrenden, im Kreisverkehr in der Mitte der Fahrbahn zu fahren. Viele Radfahrende haben diese neue Regel aber noch nicht verinnerlicht. Und es braucht auch etwas Mut, den scheinbar sicheren rechten Rand zu verlassen. Dabei muss man wissen: Autofahrende haben die Pflicht, die Geschwindigkeit vor der Einfahrt in den Kreisel zu mässigen.

Was sich aber für den Velofahrenden vor dem Einspuren in die Mitte der Fahrbahn auf jeden Fall empfiehlt, ist ein Blick zurück und im Zweifelsfall sogar ein Handzeichen – und das, obwohl es im Gesetz heisst: «Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen» (Art. 41b, VRV).

Wir fordern ein Überholverbot

Um die Sicherheit für Velofahrende im Kreisel zu erhöhen, setzt Pro Velo beim Gesetz und bei der Planung an. So versuchen wir etwa, die Verkehrsregelverordnung mit einem expliziten Überholverbot zu ergänzen. Auch eine im Gesetz klar definierte Geschwindigkeitsbegrenzung wäre zu begrüssen.

Pro Velo begutachtet Strassenbauprojekte mit Kreiseln stets besonders kritisch und versucht, eine veloverträgliche Planung durchzusetzen. Dazu gehören Faktoren wie Einspurigkeit in der Zufahrt und im Kreisel, was ein Überholen verhindert und das Tempo drosselt. Vor dem Kreisel verengt sich die Fahrbahn idealerweise, und der Velostreifen endet 20 bis 25 Meter vor der Einfahrt. Das zwingt die Autofahrenden, das Tempo zu verringern, und ist ein Signal für die Verflechtung. Auch Bypässe für Velos erhöhen die Sicherheit. Sie ermöglichen Velofahrenden, den Kreisel auf einer separaten Fahrspur zu umfahren.

Neue Markierung für Velofahrende

Wo möglich und sinnvoll, fordert Pro Velo mit Einwendungen oder Einsprachen sowohl die optimierte Führung durch den Kreisel wie auch eine geschützte Führung mit Velofurten bei den Fussgängerquerungen um den Kreisel. Zudem versuchen wir, eine neue Markierung für Velofahrende in der Mitte des Kreisels durchzusetzen, welche die Soll-Fahrlinie für Velofahrende verdeutlicht. Und last but not least: Zwecks Aufklärung legt Pro Velo in den Velofahrkursen für Kinder oder dem Jugendprogramm DEFI VELO einen Fokus auf die Kreiselproblematik.

Achtung Kreisverkehr

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Andrea Freiermuth

Leiterin Kommunikation & Events bei Pro Velo Kanton Zürich

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