
Zwischenbilanz zum Veloweggesetz

Medienmitteilung
Zwischenbilanz zum Veloweggesetz: Der Kanton Zürich arbeitet, doch es braucht noch mehr Engagement!
Zürich, 7. Juli 2025. Heute haben das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wie auch Pro Velo Schweiz (PVCH) Informationen zur Umsetzung des Veloweggesetzes (VWG) veröffentlicht. Die Berichte zeigen, dass das Gesetz auch im Kanton Zürich die Planungen beschleunigt. «Das von Pro Velo auf den Weg gebrachte nationale Gesetz bringt auch bei uns vieles ins Rollen. Wir wollen nicht nur Striche auf dem Papier, sondern Velowege, auf denen alle von 8 bis 80 fahren können. Dazu muss der Kanton auch die Umsetzung und Finanzierung der Massnahmen angehen», sagt Präsident Res Marti von Pro Velo Kanton Zürich.

74 Prozent der Stimmbevölkerung haben im Herbst 2018 den Bundesbeschluss Velo – und damit das Veloweggesetz – angenommen.
Wie weit ist der Kanton Zürich?
Im Jahr 2018 haben alle Kantone und 74 Prozent der Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zur Velo-Initiative angenommen. Auf dieser Basis trat vor zweieinhalb Jahren das Veloweggesetz (VWG) in Kraft. Das VWG verpflichtet die Kantone, bis Ende 2027 attraktive und sichere Velowegnetze zu planen. Der heute publizierte Bericht von PVCH zeigt: Auch der Kanton Zürich ist aktiv. Der kantonale Velonetzplan wurde schon 2016 festgesetzt und eine kantonale Fachstelle ist ebenfalls vorhanden.
Pro Velo Kanton Zürich ist erfreut über die Aktivitäten des Kantons. Doch Planung allein bringt noch keine sicheren Velowege. Das Gesetz verpflichtet auch den Kanton Zürich, die Netze bis Ende 2042 umzusetzen. «Striche auf dem Papier reichen nicht aus für die Umsetzung des Veloweggesetzes. Letztlich braucht es befahrbare Velowege. Pro Velo erwartet vom Kanton, Sofortmassnahmen zur Behebung von Gefahrenstellen, die Einhaltung der eigenen Velostandards, auf die Frist ausgerichtete Umsetzungsprogramme und eine gesicherte Finanzierung», sagt Res Marti, Präsident Pro Velo Kanton Zürich. «Der Kanton muss beim Bau und der Umsetzung der Velowege klar die Verantwortung übernehmen. Schliesslich müssen die durchgehenden Velowegnetze bis 2042 gebaut sein.»

Das Ziel des Veloweggesetzes ist eine sichere und durchgehende Veloinfrastruktur.
Das fordern wir vom Kanton
Konkret fordert Pro Velo vom Kanton:
- Sofortmassnahmen für die rasche Behebung von Gefahrenstellen und Netzlücken.
- Die Einhaltung der eigenen Standards über die Qualität der Velowege.
- Umsetzungsprogramme, damit die Netze innert der gesetzlichen Frist gebaut werden.
- Eine gesicherte Finanzierung, damit die Velowege rasch gebaut werden können.
Bei der Umsetzung des VWG wünscht sich Pro Velo Kanton Zürich nicht zuletzt auch mehr Unterstützung vom Bund: «Wir brauchen eine Verbesserung der nationalen Gesetze bspw. die Einführung eines Signals für Velostrassen und einheitliche Standards für die Veloinfrastruktur. Auch finanziell soll der Bund die Kantone stärker unterstützen», sagt Res Marti.











Danke Pro Velo für den Zwischenbericht VWG. Ich hoffe sehr, dass der Kanton Zürich bei der Umsetztung auf Kurs bleibt. Was auch wichtig wäre, dass die Gemeinden ebenfalls vorwärts machen.