Bussen gegen Velofahrende auf der Langstrasse Ð so nicht! Zum wiederholten Mal fŸhrte die Polizei am Dienstag, 11.1.2004 in der Langstrasse eine Bussenaktion bei Velofahrenden durch. Die IG Velo ZŸrich begrŸsst die Durchsetzung der Verkehrsbestimmungen bei allen Verkehrteilnehmenden. Die stŠndigen Grosskontrollen an der Langstrasse erachtet sie aber als verfehlt und wirkungslos. Ausserdem vermisst die IG Velo ZŸrich ein analoges Vorgehen der Polizei gegen automobilistisches Verhalten, das Velofahrende aufs Trottoir treibt. Wer Verkehrsregeln verletzt und dabei von der Polizei erwischt wird, wird gebŸsst. Egal ob die betreffende Person mit zwei, vier oder gar keinen RŠdern unterwegs ist. An diesem Grundsatz hat die IG Velo ZŸrich nichts auszusetzen. Wenn an einer Stelle aber praktisch alle Velofahrenden die Regeln missachten, dann ist klar, dass das Problem nicht bei den Personen zu suchen ist, sondern bei der mangelhaften Infrastruktur. Bussenaktionen an solchen Orten verfehlen ihre Wirkung, weil den Verkehrsteilnehmenden gar nichts anderes Ÿbrig bleibt, als sich das nŠchste Mal wieder gleich zu verhalten. Die Polizei unterminiert damit auch die eigene GlaubwŸrdigkeit und die Wirksamkeit ihrer Mittel. So ein Ort ist die Langstrasse, eine der wichtigsten Verbindungen fŸr den Veloverkehr in ZŸrich. Von Nord nach SŸd existiert im Kreis 4 jedoch keine legale Verbindung durch die Langstrasse. Die Ausweichrouten Ÿber die Kanonengasse und die Feldstrasse sind eng, stark befahren, mit gefŠhrlichem Linksabbiegen und teilweise grossen Umwegen verbunden. Seit Ÿber 20 Jahren warten die Velofahrenden auf die vom Stadtrat versprochene velogerechte Verbindung. Geschehen ist bisher wenig, weshalb die IG Velo ZŸrich im Herbst 2003 eine entsprechende Petition mit rund 9Õ000 Unterschriften einreichte. Stadtrat Martin Waser versprach eine Antwort auf die Petition bis im Jahr 2005. Die IG Velo ZŸrich wird die Einhaltung des Versprechens einfordern. Das Verhalten der Polizei ist umso befremdender, als die Velofahrenden vergeblich darauf warten, dass die Polizei endlich auch einmal einen Schwerpunkt bei rŸcksichtslosem Verhalten gegenŸber Velofahrenden setzt. Enges †berholen, Parkieren auf Velostreifen, Rechtsabbiegen ohne zu blinken oder Fahren am rechten Fahrbahnrand (VRV Art. 8.4) gefŠhrdet Velofahrende und trŠgt massgeblich zum Trottoirfahren bei. WŠhrend die Stadtpolizei mit verfehlten ÒFairbikerÓ-Kampagnen und Bussenaktionen gegen Velofahrende vorgeht, glŠnzt sie in diesem Bereich durch UntŠtigkeit.