Schutzverordnung Uetliberg – eine Mogelpackung?

Schutzverordnung Uetliberg – eine Mogelpackung?

In den letzten Monaten wurde vom Kanton die Schutzverordnung Uetliberg (SVO) erarbeitet.

Still und heimlich. Diese Verordnung droht nun, den Uetliberg ein für alle Mal zur No-Go-Zone für Velofahrende und BikerInnen zu machen.

war gibt es eine „Bestandesgarantie“, das heisst, was bisher möglich war, soll auch künftig erlaubt sein. Gleichzeitig heisst es jedoch: „Bestehende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sollen bei sich bietender Gelegenheiten vermindert oder rückgängig gemacht werden“.

Im Klartext: zeigt sich, dass ein Biketrail oder ein für Velo befahrbarer Weg das Schutzziel stört, wird verboten. Was das konkret bedeutet, zeigte sich im Sihlwald, wo das Velofahren, Mountainbiken und Reiten tel quel verboten werden sollte.

Über die Schutzverordnung

Genau so unbefriedigend wie die Schutzverordnung ist die Art und Weise, wie sie zustandegekommen ist. Zwar heisst es im Richtplan, dass Schutzverordnungen „… unter frühzeitigem Einbezug und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den betroffenen … verschiedenen Interessengruppen und der Bevölkerung“ erlassen werden sollen. Tatsächlich aber wurde in der Erarbeitung der SVO kein einziger Sportverband und noch nicht einmal das kantonale Sportamt miteinbezogen. Auch die betroffenen Gemeinden wurden erst mit der fertigen Schutzverordnung konfrontiert und hatten kaum Zeit, sich intern für eine Stellungnahme zu koordinieren.

Fazit

Die Schutzverordnung Uetliberg muss zurückgezogen und unter Einbezug aller Stakeholder neu erarbeitet werden. Dabei geht es nicht darum, den Naturschutz einzuschränken, sondern darum, zukünftige mögliche Nutzungen und entsprechenden Handlungsspielraum klar zu definieren.

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